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Zum Selbstverständnis der APAKT Hamburg
Zunehmend erreichen uns Meldungen von an der Kunsttherapie-Weiterbildung Interessierten, die nach den Unterschieden zwischen den Aus- und Weiterbildungen in Kunsttherapie in privaten und staatlichen Ausbildungsstätten fragen. Es scheint uns angebracht, den Unterschied zwischen unserer und den anderen Ausbildungen genauer darzustellen.
An staatlichen Schulen ist eine Arbeit an der eigenen Biographie rechtlich nicht genehmigt, und daher, auch bei Delegation nicht in die kunsttherapeutische Weiterbildung integrierbar. Für unser Verständnis bildet aber diese Arbeit eine Grundvoraussetzung für den Erwerb jeglicher therapeutischer Kompetenz, die befähigt, den Klienten/Patienten emotional, einfühlsam und dennoch abgegrenzt zu begleiten.
Zu Beginn jeder tiefenpsychologischen und analytisch orientierten Therapeutenweiterbildung steht die Frage, ob die im Rahmen der Weiterbildung vermittelte Selbsterfahrung, die den Kern jedes tiefenpsychologischen Ansatzes bilden sollte, mit der psychoanalytischen Lehranalyse in Charakter und Umfang vergleichbar ist. Die Lehranalyse ist eine auch an anderen tiefenpsychologischen Instituten kontroverse und angreifbare Einrichtung, weil sich in ihr die Prinzipien der analytischen Selbstreflexion mit der Lehre vermischen. Sie ist unverzichtbar. Die Wahl des Lehrtherapeuten aus der Liste der anerkannten Lehrtherapeuten der APAKT ist frei. Der Lehrtherapeut hat keine Stimme im Prüfungsausschuß. Die Möglichkeit, daß undurchschaute Abhängigkeiten entstehen, wird minimiert durch die Einrichtungen der Leitungsteams für die Lehr-Selbsterfahrungsgruppen, durch die eine dreifache, gegenseitige Reflektion sicher gestellt ist und durch regelmäßige kollegiale Supervisionen und Supervisionen bei nicht dem Institut angehörenden Psychoanalytikern.